Inhalt

Ihr Weg zur Rehabilitation

Ausfüllen des G110

Krankheit kann jeden treffen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Wenn Sie befürchten, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen bald nicht mehr arbeiten können, sollten Sie eine medizinische Rehabilitation beantragen.

Schritt 1: Antrag

Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt, ob für Sie eine Rehabilitation eingeleitet werden sollte. Den Antrag stellen Sie selbst.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei den

  • Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
  • Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
  • Versichertenberatern
  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  • Krankenkassen
  • und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de

Schritt 2: Wunsch- und Wahlrecht

Eine medizinische Reha hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Das hängt zum einen von einer zutreffenden Diagnose und der darauf abgestimmten Behandlung ab. Zum anderen spielen auch Ihre persönlichen Umstände, Ihre Einstellungen und Erwartungen eine entscheidende Rolle.

Wünsche und Anforderungen an die Reha können und sollten Sie daher immer in Ihrem Antrag angeben. Ihnen steht als Berechtigter ein gesetzlich festgelegtes „Wunsch- und Wahlrecht“ zu.

Sie können Ihre Wünsche beispielsweise beziehen auf

  • die Art der Reha (ganztägig ambulant / stationär),
  • den Ort der Reha und die Wahl der Einrichtung oder
  • Beginn der Reha.

Beachten sollten Sie dabei, dass Ihre Wünsche anhand bestimmter Kriterien geprüft werden: Wenn Sie beispielsweise eine bestimmte Rehaklinik als Wunscheinrichtung angeben, muss diese für Ihre Indikation geeignet sein. Ferner muss das Rehaziel dort wirtschaftlich angemessen erreicht werden können und ein freier Platz für Sie verfügbar sein.

Schritt 3: Befundbericht

Sie tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei, wenn Sie dem Antrag einen Befundbericht Ihres behandelnden Arztes beifügen. Die Kosten für den Befundbericht übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger.

Schritt 4: Einreichen beim Rentenversicherungsträger

Die Antragsformulare reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Befundbericht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Sie können die Anträge auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abgeben.

Schritt 5: Prüfung und Bescheiderteilung

Ihr Rentenversicherungsträger prüft, ob Sie die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wird Ihr Antrag bewilligt, teilt Ihnen die Rentenversicherung auch die Rehabilitationsklinik mit. Bei der Auswahl der Klinik werden Ihre Wünsche, soweit wie möglich, berücksichtigt.

Schritt 6: Einberufungstermin

Die Rehabilitationsklinik teilt Ihnen den genauen Beginn der Rehabilitationsmaßnahme mit. Mit dem Einladungsschreiben erhalten Sie auch alle wichtigen Informationen zur Klinik. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen, falls es medizinisch notwendig ist, kann sie auch verlängert werden.