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Einweisungsdiagnosen

Die Deutschen Rentenversicherungsträger genehmigen Maßnahmen mit folgenden Hauptindikationen:

  • Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes
  • des Herz-Kreislaufsystems
  • Endokrinopathien und Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V für folgende Indikationsgruppen:


Indikations-NummerIndikationArt der Maßnahme
04Degenerativ-rheumatische Erkrankungen und Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den BewegungsorganenMedizinische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
01Krankheiten des Herzens und des KreislaufsMedizinische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
02Krankheiten der GefäßeMedizinische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
06StoffwechselkrankheitenMedizinische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
10iBösartige Geschwulstkrankheiten der SchilddrüseMedizinische Rehabilitation
Anschlussrehabilitation